Betreuungsleistungen

Was sind zusätzliche Betreuungsleistungen gemäß §45b?

Es ist ein qualitätsgesichertes Betreuungsangebot orientiert an §45 SGB XI für Pflegebedürftige die zuhause gepflegt werden und bei denen, ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung besteht. Anspruch haben nicht nur Pflegebedürftige, sondern auch Personen, die durch Hilfebedarf noch nicht die Pflegestufe I erreicht haben. Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzung erfolgt durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung.

Für den Betroffenen stellt die Pflegekasse bis zu 2400,- € im Kalenderjahr zur Verfügung. Der Betrag wird jedoch nicht pauschal ausgezahlt, sondern nach Inanspruchnahme der Leistungen erstattet. Die Monatsbeiträge, die von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt werden, können, sofern sie nicht in einem Jahr ausgeschöpft werden, auf das nächste erste halbe Jahr übertragen werden.


Dieses Geld kann zum Beispiel für Betreuungsleistungen von Pflegediensten, die Tagespflege oder die Kurzzeitpflege genutzt werden.


Wir bringen diese Leistungen nach Zulassung der Pflegekasse, persönlich und individuell vorwiegend im Haushalt des Versicherten.


Durch qualifiziertes Betreuungspersonal schaffen wir angemessene Kontakt-und Beschäftigungsangebote, mindern die Pflege der Angehörigen und entlasten diese somit. Geeignete Betreuungsmaßnahmen tragen zu einer Verbesserung der Hirnleistungen bei.


Die Betreuungsleistungen werden gemeinsam mit den Betroffenen, Angehörigen oder Betreuern an der Biografie des Betroffenen ausgerichtet. Es soll durch Erinnerungsarbeit Fähigkeiten wieder hervorgerufen, die längst vergessen schienen und Fertigkeiten gefördert werden.

Wenn Sie mehr zu diesem Thema wissen möchten, dann rufen Sie uns an und wir beraten Sie kostenlos!

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