Pflegegeld

Pflegestufe I

235 € = es muss ein Pflegeeinsatz von einmal je Kalenderhalbjahr erfolgen. (erhebliche Pflegebedürftigkeit)


Pflegestufe II

440 € = es muss ein Pflegeeinsatz von einmal je Kalenderhalbjahr erfolgen. (Schwerpflegebedürftig)


Pflegestufe III

700 € = es muss ein Pflegeeinsatz von einmal im Quartal erfolgen.


Pflegeeinsätze sind Pflegeberatungseinsätze nach §37 Abs. 3, die durch einen Pflegedienst Ihrer Wahl durchgeführt werden müssen. Diese Kosten übernimmt die Pflegekasse.


Der Pflegeeinsatz soll als Beratungsgespräch genutzt werden, damit pflegende Angehörige in der Häuslichkeit entlastende Hilfsangebote vermittelt, Fragen beantwortet und Tipps zu erleichterten Pflege bekommen. Die regelmäßige Hilfestellung und Beratung der häuslich Pflegenden soll zur Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege dienen.


Pflegestufen:


Pflegestufe I

Erforderlicher Hilfshilfebedarf am Tag 90 min., davon müssen mehr als 45 min. Auf die Grundpflege entfallen.


Pflegestufe II

Erforderlicher Hilfebedarf am Tag mindestens 3 h, davon müssen mindestens 2 h auf die Grundpflege entfallen.


Pflegestufe III

Erforderlicher Hilfebedarf am Tag mindestens 5 h, davon müssen mindestens 4 h auf die Grundpflege entfallen.

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